Einladung zur Mitgliederversammlung 2019
Der Turnverein Staufen 1895 e.V. lädt ein zur Mitgliederversammlung 2019 am Mittwoch, den 13. März 2019 um 20.oo Uhr im Gasthaus Löwen in Staufen.
Tagesordnung:
1.) Begrüßung
2.) Jahresbericht des Vorsitzenden
3.) Berichte der Abteilungsleiter
4.) Bericht der Kassenprüfer
5.) Antrag auf Entlastung des Vorstands
6.) Ehrungen und Verabschiedungen
7.) Anträge laut § 7 Abs. 4 der Satzung
8.) Neuwahlen
9.) Verschiedenes
Martin Ardelt
1. Vorsitzender
Folgende Anträge zur Satzungsänderung werden vom Vorstand gestellt:
<1. Satzungsänderungsantrag>
§ 2 MITGLIEDSCHAFT
2. Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Einreichung eines schriftlichen Aufnahmeantrages an den Verein. Minderjährige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Die Zustimmung eines Elternteils gilt ausdrücklich auch im Namen des anderen Elternteils als erteilt. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Quartals, in dem sie beantragt wird. Über die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Vorstand.
Begründung – war bisher nicht klar geregelt und für die Einhaltung der Forderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
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<2. Satzungsänderungsantrag>
§ 7 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
4. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch Veröffentlichung in
der ,Badischen Zeitung’, durch Veröffentlichung im Gemeindeblatt der Stadt Staufen und auf der
Vereinshomepage, oder, wenn aktuell vorhanden, durch Übersendung elektronischer oder
postalischer Anschreiben mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Sie
muss die zur Abstimmung zu stellenden Hauptanträge ihrem wesentlichen Inhalt nach bezeichnen.
Anträge aus den Reihen der Mitglieder sind mindestens eine Woche vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich mit Begründung einzureichen.
Streichung - …durch Veröffentlichung in der ,Badischen Zeitung‘, …
Begründung – aus der Erfahrung in den letzten Jahren gibt die Badische Zeitung keine Garantie für die Veröffentlichung einer Anzeige, schon gar nicht einer fristgerechten Veröffentlichung.
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<3. Satzungsänderungsantrag>
ERGÄNZUNG/NEU
§ 10 DATENSCHUTZ/ PERSÖNLICHKEITSRECHTE
Zur Erfüllung des Vereinszwecks und der in der Satzung enthaltenen Aufgaben verarbeitet, speichert, übermittelt, verändert und löscht der Verein unter Beachtung und Wahrung der Grundsätze des Datenschutzes und der Datensicherheit personenbezogene Daten, sowie Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse seiner Mitglieder. Einzelheiten regelt eine Datenschutzordnung, die der Vorstand beschließt.
Daraus folgt:
§ 10 -> § 11 HAFTUNG
§ 11 -> § 12 AUFLÖSUNG DES VEREINS
§ 12 -> § 13 INKRAFTTRETEN DER SATZUNG
Ergänzung:
Sollte das Vereinsregister oder das Finanzamt Beanstandungen zur beschlossenen Satzungsänderung haben, wird der vertretungsberechtigte Vorstand ermächtigt, die notwendigen Korrekturen herbeizuführen.
Diese Satzung tritt an die Stelle der bisherigen Satzung und mit ihrer Eintragung ins Vereinsregister
in Kraft. Sie wurde in ihrer geänderten Fassung von der Mitgliederversammlung am 13.März 2019
genehmigt.